Seit 2011 gilt die EU Richtlinie 95/46EG, ebenso die Richtlinie aus dem Jahre 2009 nach Auffassung des früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar unmittelbar. Der nationale Gesetzgeber hätte laut Richtlinie diese bis spätestens 2011 in nationales Recht umsetzen müssen, was bis heute nicht passiert ist. Somit müssen einige datenschutzerechtliche Besonderheiten bei der Verwendung von Cookies beachtet werden, um Bußgelder zu vermeiden. Hierzu gibt Rechtsanwalt Karsten Rößner eine ausführliche Darstellung zum rechtlichen Hintergrund in seinem mehrteiligen Blog unter